Behandlungspflege





Behandlungspflege


Hierbei handelt es sich um diagnostische und therapeutische Massnahmen, welche medizinisches Wissen und Können des Pflegenden verlangen und dementsprechend nur mit dem notwendigen Fachwissen ausgeführt werden dürfen. Hierzu zählen unteranderem folgende Massnahmen:
  • Injektionen
  • Infusionstherapie
  • Parenterale Ernährung
  • Umgang mit Picc-Line und Port (Port-a-Cath)
  • Medikamentenabgabe
  • Blutdruckmessung
  • Blutentnahmen
  • Wundversorgung
  • Vitalzeichenkontrolle
  • usw.
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